GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN WINTERBERG
die Ferienwohnung-Debray Winterberg, nachstehend „F-D“ abgekürzt,
ist ein Beherbergungsbetrieb( Ferienwohnung),
nachstehend "BHB“ abgekürzt.
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit
wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast
und dem BHB zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags
und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften
das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung der F-D
2. Vertragsschluss
2.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss
des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage
dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft
und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage
(z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung)
soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.2. Reisemittler sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen
zu treffen, Auskünftezu geben oder Zusicherungen zu machen,
die den vereinbartenInhalt des Vertrages abändern,
über die vertraglichzugesagten Leistungen des BHB hinausgehen
oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen.
2.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen,
die nicht von dem BHB herausgegeben werden,
sind für den BHB und dessen Leistungspflicht nicht
verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung
mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des BHB
gemacht wurden.
2.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per
Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)
erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der
Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg
bestätigt.
2.5. Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber
der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche)
haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten
Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre
eigenen ein zustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
2.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung
zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass
mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und
den BHB rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der BHB eine
schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den
Gast übermitteln.
2.7. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt
der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des BHB vor.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die
Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
2.8. Unterbreitet der BHB auf Wunsch des
Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so
liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen,
ein verbindliches Vertragsangebot des BHB an den Gast,
bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag,
ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf,
zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber
dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist
ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen
durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung
oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
3. Reservierungen
3.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen
Rücktritt berechtigen,sind nur bei entsprechender ausdrücklicher
Vereinbarung mit dem dem BHB möglich.
3.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat
der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der F-D Mitteilung
zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung
behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die
Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des BHB.
Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig
einer von dem BHB etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung
verbindlich.
4. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen
4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise
und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten
ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts
anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen
sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie
Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen
(z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und
Zusatzleistungen.
4.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich
ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in
Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Beschreibung
im Internet und der Objektbeschreibung sowie aus
etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich
getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird
empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
5. Zahlung
5.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet
sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen
und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung.
Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden,
so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der
Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende
zahlungsfällig und an den BHB zu bezahlen.
5.2. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung
kann der BHB eine Anzahlung in Höhe von 30%
des Gesamtpreises verlangen.
5.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck
sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur
möglich, wenn dies vereinbart oder vom BHB allgemein
durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthalts ende
sind nicht durch Überweisung möglich.
6. Rücktritt und Nichtanreise
6.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf
Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich
des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen,
bestehen.
6.2. Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen
Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen
und unter Berücksichtigung des besonderen
Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer,
Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung
der Unterkunft zu bemühen.
6.3. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und,
soweit dies e nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen
zu lassen.
6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen
für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat
der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb
die folgende Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen
auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich
aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung
etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe
oder Kurtaxe:
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6.5. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB
nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich
höher sind, als die vorstehend berücksichtigten
Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der
Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen
Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur
verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
6.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-
Versicherung wird dringend empfohlen.
6.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen
Gründen an den Beherbergungsbetrieb
zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich
erfolgen.
7. An- und Abreise
7.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt,
ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18 Uhr
zu erfolgen.
7.2. Der Gast ist verpflichtet dem BHB, spätestens
bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige
Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerecht Mitteilung
nicht, ist der BHB berechtigt, aber nicht verpflichtet, die
Unterkunft anderweitig zu belegen.
7.3. Die Abreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt,
ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10 Uhr
des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung
der Unterkunft kann der BHB eine entsprechende
Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens ist vorbehalten.
8. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den BHB
8.1. Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen
wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch
genommen werden, für den sie gebucht wurde. Eine anderweitige
Belegung, insbesondere eine Untervermietung, bei
gewerblichen Auftraggebern insbesondere auch die Weitergabe
von Unterkunftskontingenten, sind nicht gestattet.
8.2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre
Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs
selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei
Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen
und insgesamt pfleglich zu behandeln.
8.3. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen
unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu
verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der
Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die
Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes
ganz oder teilweise entfallen.
8.4. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln
oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem BHB im
Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur
Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich
ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung
durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des
Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen
dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
8.5. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in
der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen
Vereinbarung zulässig, wenn der BHB in der
Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im
Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen
Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen
können den BHB zu außerordentlichen Kündigung des
Gastaufnahmevertrag berechtigen.
8.6. Der BHB kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer
Abmahnung des BHB den Betrieb des BHB, bzw. die Durchführung
des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der
BHB, so gelten für den Zahlungsanspruch des BHB die
Bestimmungen in Ziffer 6 entsprechend..
9. Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom
BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen
verantwortlich ist.
9.2. Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte
Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die während des Aufenthalts
für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt
für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung
der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der
Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Verjährung
10.1. Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem
Beherbergungsvertraggegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag,
gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit
Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus
unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr.
10.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres,
in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen,
die den Anspruch begründen und dem BHB als
Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangen müsste.
10.3. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB Verhandlungen
über geltend gemachte Ansprüche
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB, bzw. die
(Tourismusstele) die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die vor bezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw.
dem Auftraggeber und dem BHB findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes
gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
11.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den BHB nur an
dem Sitz des BHB verklagen.
11.3. Für Klagen des BHB gegen den Gast,
bzw. der Auftraggeber ist der Wohnsitz des BHB maßgebend.
Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-
/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.
11.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn
und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale
Bestimmungen anwendbar sind.
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© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2007
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Ferienwohnung-Debray
Heidestr.8
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e-Mail: christian.debray@gmx.de